Automatisierte Prüfung Ihrer Geschäftspartner gegen aktuelle Sanktionslisten - unabhängig von Ihrer Unternehmenssoftware!
Compliance bedeutet nicht nur, dass ein Unternehmen bestimmte Verhaltensmaßregeln, Gesetze und Branchenrichtlinien einhalten muss, sondern beinhaltet auch das Verbot von Geschäftsbeziehungen mit verdächtigen Personen, Unternehmen und Organisationen. Der EU-Verordnung zur Terrorismusbekämpfung unterliegt jedes Unternehmen. Bei Missachtung des Embargos drohen hohe Geldbußen und juristische Folgen. Die strafbare Handlung beginnt bereits mit dem Unterbreiten eines Angebotes!
Der Abgleich der Geschäftskontakte - die regelmäßige Compliance-Prüfung - mit den aktuellen nationalen und internationalen Sanktionslisten - gern auch Sperrlisten, Verbotslisten, Blacklists oder Anti-Terror-Listen genannt - gehört deshalb zur Pflicht jedes Unternehmens - selbst wenn es Geschäfte nur in Deutschland tätigt.
Die COSIB GmbH bietet ihren Kunden mit SAP Business One die optionale Lösung easy:dox an, die alle Geschäftskontakte automatisiert mit stets aktuellen Sanktionslisten abgleicht. Gehen Sie kein Risiko ein und schützen Sie Ihr Unternehmen vor drohenden rechtlichen Konsequenzen!
Der manuelle Abgleich von Kunden-, Lieferanten- und Partnerdaten gegen die aktuell geltenden Sanktionslisten ist aufwendig und kostet damit viel Zeit und Geld. Bei einem großen Datenaufkommen mit vielen Transaktionen ist die permanente, manuelle Kontrolle nahezu unmöglich.
Aus diesem Grund bieten wir mit der easy:dox-Integration für SAP Business One ein leistungsstarkes Werkzeug für die regelmäßige, automatisierte Überprüfung der gesamten Kundenstammdaten bzw. Geschäftspartnerdaten Ihres Unternehmens an. So sparen Sie Ressourcen.
Die Lösung easy:dox lässt sich für beliebig viele Sanktionslisten bzw. Embargo-Listen erweitern. Wir weisen darauf hin, dass selbstverständlich die aktuellen Sanktionslisten zu Krisengebieten (Ukraine, Syrien, andere) automatisch ergänzt werden!
Die folgenden Blacklists werden standardmäßig unterstützt:
Desweiteren:
Die EU-Verordnungen zur Terrorbekämpfung untersagen strikt das zur Verfügung stellen jeglicher Wirtschafts- oder Dienstleistungen an Personen oder Unternehmen, die auf den dafür bereitgestellten Sanktionslisten gelistet sind. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um bestimmte Waren- oder Dienstleistungen oder um den Export / Import mit bestimmten Ländern handelt.
Die Kernaussage ist, dass Unternehmen der EU-Mitgliedsländer ihre Datenbestände in regelmäßigen Abständen gegen aktuelle Sanktionslisten zu prüfen haben, um dadurch sicherzustellen, dass keinerlei (Dienst-) Leistungen an gelistete Personen oder Unternehmungen bereit gestellt werden.
In den §§ 130 OWIG sowie im § 14 StGB ist festgelegt, dass Unternehmen und dessen leitende Personen und Vertreter dazu verpflichtet sind, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen haben, um einen fahrlässigen oder vorsätzlichen wirtschaftlichen Kontakt mit gelisteten Organisationen grundsätzlich auszuschließen.
Bei Verstößen haften die Verantwortlichen persönlich mit strafrechtlichen Konsequenzen - es handelt sich also nicht um Kavaliersdelikte.
Da es Software-Lösungen für die Compliance Prüfung gibt, sind “zumutbare Maßnahmen” durchaus existent und jedes Unternehmen ist zu einer regelmäßigen Prüfung verpflichtet, um die Anforderungen der EU-VO 2580-2001 und 881-2002 zu erfüllen und somit auch die neuen Zollrichtlinien einzuhalten.
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