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Compliance Check Umfassende online Sanktionslistenprüfung

Automatisierte Prüfung Ihrer Geschäftspartner gegen aktuelle Sanktionslisten - unabhängig von Ihrer Unternehmenssoftware!

Risiko-Minimierung durch Compliance-Prüfung

Compliance bedeutet nicht nur, dass ein Unternehmen bestimmte Verhaltensmaßregeln, Gesetze und Branchenrichtlinien einhalten muss, sondern beinhaltet auch das Verbot von Geschäftsbeziehungen mit verdächtigen Personen, Unternehmen und Organisationen. Der EU-Verordnung zur Terrorismusbekämpfung unterliegt jedes Unternehmen. Bei Missachtung des Embargos drohen hohe Geldbußen und juristische Folgen. Die strafbare Handlung beginnt bereits mit dem Unterbreiten eines Angebotes!

Der Abgleich der Geschäftskontakte - die regelmäßige Compliance-Prüfung - mit den aktuellen nationalen und internationalen Sanktionslisten - gern auch Sperrlisten, Verbotslisten, Blacklists oder Anti-Terror-Listen genannt - gehört deshalb zur Pflicht jedes Unternehmens - selbst wenn es Geschäfte nur in Deutschland tätigt.

Die COSIB GmbH bietet ihren Kunden mit SAP Business One die optionale Lösung easy:dox an, die alle Geschäftskontakte automatisiert mit stets aktuellen Sanktionslisten abgleicht. Gehen Sie kein Risiko ein und schützen Sie Ihr Unternehmen vor drohenden rechtlichen Konsequenzen!

Einfach und Vollautomatisch Complianceüberprüfung Ihrer Geschäftskontakte

Der manuelle Abgleich von Kunden-, Lieferanten- und Partnerdaten gegen die aktuell geltenden Sanktionslisten ist aufwendig und kostet damit viel Zeit und Geld. Bei einem großen Datenaufkommen mit vielen Transaktionen ist die permanente, manuelle Kontrolle nahezu unmöglich.

Aus diesem Grund bieten wir mit der easy:dox-Integration für SAP Business One ein leistungsstarkes Werkzeug für die regelmäßige, automatisierte Überprüfung der gesamten Kundenstammdaten bzw. Geschäftspartnerdaten Ihres Unternehmens an. So sparen Sie Ressourcen.

Ablauf der Sanktionslistenprüfung

  • Die integrierte Software-Lösung übernimmt den regelmäßigen Abgleich des gesamten Geschäftspartnerstammes gegen sämtliche relevante Sanktionslisten.
  • Der Batch-Prozess der Sanktionslistenprüfung läuft dabei zum gewählten Zeitpunkt - beispielsweise nachts - vollautomatisiert ab und kostet Ihr Unternehmen keine zusätzlichen Resourcen.
  • Jeder Prüflauf wird dokumentiert, damit im Falle einer stichprobenartigen Kontrolle Prüfnachweise vorgelegt werden können.
  • Gesetz dem Fall, es liegt eine positive Prüfung eines Geschäftspartners vor, erhält Ihr im Unternehmen dafür verantwortlicher Mitarbeiter per Email eine Nachricht mit dem Prüfergebnis.
  • Nach der manuellen Überprüfung eines Verdachtsfalles durch den Compliance-Beauftragten kann der Verdacht aufgehoben oder bestätigt und damit umgehend Maßnahmen eingeleitet werden.
Flussdiagramm Abgleich gegen Sanktionslisten Extern Kundenstammdaten

Ihre Vorteile mit easy:dox Flexible Compliance- & Sanktionslistenprüfung

  • Die easy:dox Software ist schnell und flexibel installierbar.
  • Kosten- und resourcenschonend - Die Lösung wird einfach auf Ihrem Server installiert und in Ihr System implementiert. So benötigt die Compliance-Prüfung keinen eigenen Server oder eine Datenbank.
  • Einfach zu bedienen und zeitsparend - die vollautomatisierte Sanktionslistenprüfung erfordert lediglich bei einem Treffer ein manuelles Handeln.
  • SAP zertifiziert - kompatibel mit SAP Business One und SAP HANA.
  • Großer Funktionsumfang - periodische Updates der aktuellen Blacklists, justierbare Empfindlichkeit des Filter sind genauso enthalten wie eine trefferbezogene Alarmfunktion via Email u.v.m.
  • Rundum sicher - Ihr Unternehmen ist geschützt vor Geldstrafen und juristischen Folgen durch nicht eingehaltene Compliance-Prüfungen.

Sap Sanktionslistenprüfung Unterstützte Blacklists gegen Personen/Organisationen

Die Lösung easy:dox lässt sich für beliebig viele Sanktionslisten bzw. Embargo-Listen erweitern. Wir weisen darauf hin, dass selbstverständlich die aktuellen Sanktionslisten zu Krisengebieten (Ukraine, Syrien, andere) automatisch ergänzt werden!

Die folgenden Blacklists werden standardmäßig unterstützt:

  • EU-Verordnung (auch CFSP genannt)
  • US Denied Persons List (DPL)
  • Consolidated List of Financial Sanctions Targets (BOE)
  • US Entity List (ENT)
  • Schweizer SECO Liste (SEC)
  • Specially Designated Nationals and Blocked Persons (SDN)

Desweiteren:

  • US Unverified List (UNV)
  • Nonproliferation Sanction (ISN)
  • Canada Criminal Code and UNSC (CAC)
  • Foreign Sanctions Evaders (FSE)
  • Sectorial Sanctions Identification (SSI)
  • United Nations 1267/1988/1989 ff (UNO)

EU-Verordnung 2580-2001/881-2002 zur Bekämpfung des Terrorismus Die Grundlage für Sanktionslisten

Die EU-Verordnungen zur Terrorbekämpfung untersagen strikt das zur Verfügung stellen jeglicher Wirtschafts- oder Dienstleistungen an Personen oder Unternehmen, die auf den dafür bereitgestellten Sanktionslisten gelistet sind. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um bestimmte Waren- oder Dienstleistungen oder um den Export / Import mit bestimmten Ländern handelt.

Die Kernaussage ist, dass Unternehmen der EU-Mitgliedsländer ihre Datenbestände in regelmäßigen Abständen gegen aktuelle Sanktionslisten zu prüfen haben, um dadurch sicherzustellen, dass keinerlei (Dienst-) Leistungen an gelistete Personen oder Unternehmungen bereit gestellt werden.

Welche Folgen treffen Unternehmer bei Nichtbeachtung?

In den §§ 130 OWIG sowie im § 14 StGB ist festgelegt, dass Unternehmen und dessen leitende Personen und Vertreter dazu verpflichtet sind, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen haben, um einen fahrlässigen oder vorsätzlichen wirtschaftlichen Kontakt mit gelisteten Organisationen grundsätzlich auszuschließen.

Bei Verstößen haften die Verantwortlichen persönlich mit strafrechtlichen Konsequenzen - es handelt sich also nicht um Kavaliersdelikte.

Da es Software-Lösungen für die Compliance Prüfung gibt, sind “zumutbare Maßnahmen” durchaus existent und jedes Unternehmen ist zu einer regelmäßigen Prüfung verpflichtet, um die Anforderungen der EU-VO 2580-2001 und 881-2002 zu erfüllen und somit auch die neuen Zollrichtlinien einzuhalten.

Nutzen Sie unsere zu SAP Business One passende Ergänzungslösung, damit Sie rechtlich und wirtschaftlich auf der sicheren Seite sind!

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