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Verpflichtende E-Rechnung für B2B: Was das neue E-Rechnungssystem für Unternehmen bedeutet -

Die Europäische Kommission hat mit ihrem Richtlinienentwurf "VAT in the Digital Age" (ViDA) einen Meilenstein gesetzt, um Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen. Deutschland folgt diesem Beispiel mit dem Wachstumschancengesetz und führt eine verpflichtende Nutzung der E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze ein.

E-Rechnung vs. Sonstige Rechnungen: Was ist der Unterschied?

Unternehmen müssen sich nun mit der Definition von Begriffen wie „E-Rechnung“ und „Sonstige Rechnungen“ vertraut machen. E-Rechnungen sind strukturierte elektronische Rechnungen, die der Norm CEN 16931 (RL 2014/55/EU) entsprechen und elektronisch ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Alle anderen elektronischen Rechnungen, die diesen Standards nicht entsprechen, fallen unter die Kategorie "sonstige Rechnungen".

Ab dem 01.01.2025 gelten folgende Definitionen für Rechnungen:

  • E-Rechnungen: ZUGFeRD, XRechnung, EDIFACT & Co.
  • Sonstige Rechnungen: Alles, was nicht als E-Rechnung gilt.

Vorteile der E-Rechnungen

  • Vereinfachte Rechnungsstellung 
  • Kurze Durchlaufzeiten  
  • Schnellere Bearbeitung und pünktlichere Zahlung 
  • Einsparpotenziale für Papier und Porto 
  • Prozessautomatisierung für  Erstellung und Validierung von Rechnungen
  • Flexibles Arbeiten durch ortsunabhängige Rechnungsstellung

Übergangsbestimmungen für Unternehmen

Die Umstellung auf E-Rechnungen erfolgt aber nicht von heute auf morgen. Unternehmen haben bis zum 1. Januar 2025 Zeit, sich darauf vorzubereiten. Bis dahin gelten Übergangsregelungen, die es unter bestimmten Voraussetzungen und mit Zustimmung des Empfängers erlauben, Papierrechnungen oder andere elektronische Rechnungen auszustellen.

Was bedeutet dies für kleine Unternehmen (KMU)?

Kleine Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von bis zu 800.000 Euro erhalten eine Verlängerung der Übergangsfrist. Sie dürfen bis Ende 2026 Papierrechnungen oder andere elektronische Rechnungen ausstellen.

Was passiert nach 2027?

Ab 2028 müssen alle Unternehmen die neuen Anforderungen an elektronische Rechnungen und deren Übermittlung erfüllen. Zu klären bleibt auf wirtschaftspolitischer Ebene, wie bewährte Verfahren, zum Beispiels der elektronische Datenaustausch (EDI), über den 31.12.2027 hinaus weiterhin genutzt werden können.

Fazit:

Die Einführung der E-Rechnungspflicht mag auf den ersten Blick als Herausforderung erscheinen, bietet Unternehmen aber auch die Chance, ihre Prozesse zu modernisieren und effizienter zu gestalten. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf steht Ihnen das Team der COSIB GmbH gerne zur Verfügung.

Sie haben Fragen zur Umsetzung der E-Rechnung in Ihrem Unternehmen? Kontaktieren Sie uns hier.

 


 

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