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Neues DATEV Add-on zum Jahreswechsel 2017/2018 -

#SAP #SAPBusinessOne #DATEV #Buchhaltung

Neue DATEV-Schnittstelle wegen Änderungen notwendig

Wegen Änderungen im Bereich der GoBD ist eine Anpassung der SAP DATEV-Schnittstelle erforderlich. Mit dem Jahreswechsel 2017/2018 verliert das bestehende Postversand-Format seine Gültigkeit. Grund hierfür ist die rechtliche Vorgabe der GoBD (vormals GDPdU), dass Aufwands- und Ertragskonten eindeutig den jeweiligen Steuerschlüsseln zugewiesen sein müssen. Buchhaltungsdaten können dann nur noch mit dem neuen DATEV-Format übergeben werden.

Ab wann können die Daten mit dem neuen Add-on übergeben werden?

Mit SAP Business One 9.2 Patch 10 wird ein neues DATEV Add-on zur Verfügung gestellt, das die Daten mit dem neuen Format übergibt. Der Patch wurde bereits im Dezember 2017 ausgeliefert. Jeder vollständig abgeschlossene Buchungstag mit zuvor aktivierter Einstellung "Journalbuchung nach Belegzeilen aufteilen" kann dann übergeben werden.

Optimales Vorgehen: SAP empfiehlt, die Einstellung erst für Buchungen ab dem 01.01.2018 zu aktivieren, wenn das neue Add-on aufgespielt ist. Sie können also das komplette Jahr 2017 noch mit der alten Schnittstelle im Postversand-Format übergeben. Das alte Format ist noch bis Mitte Januar 2018 gültig, danach wird es von DATEV nicht mehr akzeptiert.

Datenübergabe alter Daten in die neue DATEV-Schnittstelle

Da eine Umstellung auch nach dem 01.01.2018 denkbar ist, ist es möglich, die Daten, die mit dem alten Add-on erzeugt wurden, in das neue DATEV Add-on zu übergeben.

Dazu gehen Sie wie folgt vor:

  • Starten Sie das alte Add-on und führen Sie es für den gewünschten Übergabezeitraum aus.
  • Starten Sie das neue Add-on und generieren Sie hiermit die Übergabedatei mit dem neuen Format. Diese Datei übergeben Sie wie gewohnt Ihrem Steuerberater.
  • Die vom alten Add-on erstellten Daten können im Anschluss gelöscht werden.

SAP rät davon ab, alte Daten mit Änderung auf "Journalbuchungen nach Belegzeilen aufteilen" mit der alten DATEV-Schnittstelle zu übergeben.

Vorhalten der alten Schnittstelle

Da aus Finanzprüfungssicht auch historische Daten prüfungsrelevant sind, müssen alte Daten im Falle einer Prüfung erneut im alten Format an den Steuerberater bzw. den Steuerprüfer übergeben werden. Die Datenholung des bestehenden, alten Add-ons in SAP Business One ist deshalb zeitlich nicht begrenzt. Auch sollten Sie das alte DATEV Add-on bis zum Ablauf der für Sie geltenden Prüfungsfristen vorhalten.

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