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Maschinen EU-Verordnung 2023/1230 (Maschinenverordnung): Neue Herausforderungen für Mittelständische Unternehmen -

Am 29. Juni 2023 wurde die EU-Verordnung 2023/1230 über "Maschinen" (Maschinenverordnung) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie löst nach 17 Jahren die bisherige Richtlinie 2006/42/EG ab.

Ziel und Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung

Damit führt die EU eine neue Regelung ein, um einheitliche Standards für Unternehmen zu gewährleisten und eine Gleichbehandlung innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten. Im Gegensatz zu „EU-Richtlinien“, die von den einzelnen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen, haben „EU-Verordnungen“ direkte Gesetzeskraft, so dass Maschinen bereits den neuen Anforderungen der europäischen Maschinenverordnung unterliegen können.

Ab dem 19. Juli 2023 tritt die neue Maschinenverordnung in Kraft, nach einer Übergangsfrist von dreieinhalb Jahren wird sie verbindlich. Das bedeutet, dass Maschinen zu diesem Zeitpunkt bereits den neuen Anforderungen der europäischen Maschinenverordnung entsprechen müssen.

Erweiterte Anforderungen an Sicherheit und künstliche Intelligenz

Es ist ratsam für Startups und Mittelstand, sowohl in der Fertigung als zum Beispiel auch im automatisierten Handel, die Entwicklungen genau im Blick zu behalten und sich mit den zahlreichen Änderungen vertraut zu machen. Besondere Aufmerksamkeit sollte den überarbeiteten und erweiterten Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen im Anhang III der Verordnung geschenkt werden. Hier stehen vor allem die Vorschriften zur Cybersicherheit und künstlichen Intelligenz im Fokus:

  • Ein Beispiel für eine solche Anforderung ist, dass autonome Steuerungssysteme so entwickelt sein müssen, dass sie sich innerhalb der vorgegebenen Aufgaben- und Bewegungsgrenzen bewegen und keine Aktionen durchführen, die darüber hinausgehen. Zudem muss es jederzeit möglich sein, einzugreifen und die Maschine zu korrigieren, um die Sicherheit aufrechtzuerhalten.
  • Darüber hinaus sind die Hersteller verpflichtet, die "Lernphase" der KI bei der Risikobeurteilung zu berücksichtigen und die Grenzen des Lernens vorab zu definieren und durch Schutzmaßnahmen abzusichern.

Einheitliche EU-Anforderungen für bestmöglichen Schutz

Zusammengefasst müssen die Hersteller künftig für Unternehmen in der EU ausreichende Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die Maschinen angemessen gegen zufällige oder absichtliche Angriffe Dritter zu schützen.

Wenn Sie in Bezug auf diese Verordnung Unterstützung von Experten oder einen IT-Forensikern benötigen, kontaktieren Sie uns gern. Wir können kurzfristig einen Termin mit unserem Partner @yet herstellen. 

 


 

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